Absturzsicherung auf dem Dach ist Pflicht

Ob bei einer Installation, Serviceleistung oder Reparatur, jedes Mal, wenn jemand auf ein Dach steigt, gilt:
Der Eigentümer oder die Eigentümerin trägt die Verantwortung für die Sicherheit.

Das Gesetz ist in diesem Fall eindeutig:
Wer keine geeignete Absturzsicherung hat, haftet gemäss OR Art. 58, auch ohne eigenes Verschulden.

Wir helfen Ihnen, das zu ändern. Unkompliziert und dauerhaft.

Was das Gesetz verlangt

Obligationenrecht (OR)

Das OR Art. 58 hält fest, dass Gebäudeeigentümer:innen für Schäden haften, die infolge von fehlerhaften oder nicht vorhandenen Sicherheitsanlagen, Herstellung oder mangelhaften Unterhalts des Gebäudes verursacht werden. Die Haftung gilt auch ohne direktes Verschulden der Eigentümerinnen und Eigentümer.

Die Bauarbeitenverordnung (BauAV)

Die Bauarbeitenverordnung (BauAV) schreibt vor:
Ab einer Absturzhöhe von 3 Metern müssen Sicherungsmassnahmen vorhanden sein. Eigentümer:innen sind verpflichtet sicherzustellen, dass Handwerker:innen diese Vorschriften einhalten können. Ein Gerüst selbst aufzustellen reicht nicht.

Das Strafgesetzbuch (StGB)

Das Strafgesetzbuch definiert Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde (StGB Art. 229) sowie Beseitigung der oder Nichtanbringung von Sicherheitsvorrichtungen (StGB Art. 230)

Wer durch Verletzung der anerkannten Regeln der Baukunde jemanden gefährdet, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu drei, bzw. fünf Jahren. Das betrifft Eigentümer:innen, Architekt:innen und Bauherrschaften gleichermassen.

Die SIA-Normen

Die SIA-Normen 232 und 271 definieren das Fundament für die Umsetzung der Sicherheit und Werterhalt von Gebäuden mit Steil- und Flachdächern.

Ein Dach, das nach SIA 232 oder 271 gebaut wurde, schützt sowohl das Gebäudeinnere vor Feuchtigkeit, als auch die Eigentümer:innen vor Haftungsrisiken. Die Einhaltung dieser Normen stellt sicher, dass Reinigungskräfte, Solar-Spezialist:innen, Bauspengler:innen und weitere Handwerker:innen ihre Arbeit ohne Lebensgefahr verrichten können.

Die korrekte Planung von Anschlagpunkten und Sicherheitsvorrichtungen gemäss diesen Normen ist für Profis rechtlich absichernd und handwerklich essenziell, um die Vorgaben der Suva und des Gesetzgebers zu erfüllen.

Wen das betrifft und was zu tun ist

Eigentümer:innen
und Liegenschafts­verwaltungen

Sie müssen nicht selbst auf dem Dach stehen, um haftbar zu sein. Es genügt, dass Ihr Gebäude keine geeignete Absturzsicherung hat und jemand kommt zu Schaden.

Das betrifft jedes Gebäude, das regelmässig betreten wird: Wohnliegenschaften mit Unterhaltsvertrag, Gewerbebauten mit Lüftungs- oder Solaranlagen, Mehrfamilienhäuser mit Kaminzugang.

Eine fest installierte Absturzsicherung ist nicht nur sicherer, sie rechnet sich langfristig. Einmal montiert, entfallen bei jedem Folgeauftrag die Kosten für Gerüst oder Hubarbeitsbühne. Erfahrungsgemäss amortisiert sich die Investition nach zwei bis drei Dacheinsätzen.

Wir prüfen Ihr Gebäude, beraten Sie zu den gesetzlichen Anforderungen und installieren die passende Lösung.

Architekt:innen, Planer:innen und General­unternehmer:innen

Absturzsicherung gehört von Anfang an in die Planung, nicht erst in die Nachtragsrechnung.

Das Bundesgericht hat 2012 bestätigt, dass die Haftungskette bei Unfällen durch fehlende Sicherheitsanlagen auch Planer:innen einschliesst. Wer beim Entwurf die Anforderungen der BauAV und der SIA-Normen nicht berücksichtigt, trägt mit an der Verantwortung.

Die relevanten Ausstattungsklassen reichen von Einzelanschlagpunkten für gelegentliche Einzelarbeiten (Klasse 1/2) bis zu kollektiven Systemen für häufig begangene Bereiche (Klasse 3/4). Die richtige Wahl hängt von Dachtyp, Nutzungsintensität und den vorgesehenen Personengruppen ab.

Was wir für Sie tun

Wir arbeiten mit Fallguards Switzerland AG als zertifiziertem Planungspartner zusammen. Gemeinsam begleiten wir Ihr Projekt von der normativen Bedarfsanalyse über die Systemwahl bis zur zertifizierten Montage und Dokumentation.

Weber Spenglerei AG plant und installiert Absturzsicherungen für Neu- und Bestandsbauten im Kanton Aargau, von der ersten Begehung bis zur schriftlichen Übergabedokumentation.

Unser Angebot umfasst:

  • Begehung und Beurteilung Ihres Daches
  • Normkonforme Planung in Zusammenarbeit mit Fallguards Switzerland AG
  • Montage von Anschlagpunkten, Seilsystemen und Geländern
  • Dokumentation für Eigentümer:innen und Behörden

Sicher ist sicher und jetzt ist der richtige Zeitpunkt

Lassen Sie Ihr Dach beurteilen, bevor jemand anderes es tut.